Liebe Kundinnen,

ich werde Ihnen Hinweise zu den laufenden Hilfen für Soloselbständige und Kleinunternehmer hier weiter geben.

Als Erstes geht es um die Maßnahmen die die Finanzämter schon ins Netz gestellt haben.

Sie finden unter    BFM Schreiben zur Steuererleichterung die Grundlagen für einen Antrag zur Steuerstundung.

Jedes Bundesland hat dann ein eigenes Antragsformular, das Sie finden, wenn Sie Ihr Heimatfinanzamt „finanzamt Musterstadt“ bei google eingeben. Beispielhaft das Formular für Bayern Formular Steuerstundung Bayern

Bitte beantragen Sie dort, soweit es Sie betrifft:

  • Stundung der Einkommensteuervorauszahlung
  • Stundung der Umsatzsteuervorauszahlung
  • Stundung der Gewerbesteuervorauszahlung

Sollten Sie einen steuerlichen Berater haben, so wird er/sie sicher in dieser Sache auf Sie zukommen.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die nächste Fälligkeit im April ist. Steuertermine 2020

Am Montag soll das Maßnahmenpaket zur Unterstützung herauskommen. Ich halte Sie auf dem Laufenden!

Ihre Gabriele Hofmann-Groß