Sicher fragen sich viele Beraterinnen ob und wie sie wieder tätig werden dürfen? Wenn man sich mit der Thematik auseinandersetzt wird klar, dass es sicher keine ausdrückliche“ Genehmigung zur Typberatung“  geben wird. Das heißt für uns in der praktischen Anwendung, dass wir die allgemeinen Hygienevorschriften einhalten müssen.

Wie Sie wissen geht es dort immer um den Abstand und die Mund/- Nasenmasken. Das heißt , dass wir unsere Arbeit am Menschen entsprechend anpassen müssen. Vergleichbar vielleicht mit dem Prozedere in den Frisörsalons.

  • Erfassung der Kundendaten mit Zeitfenster
  • Mund-/ Nasenschutz
  • Desinfektionsmittel für die Hände im Eingangsbereich (das auch bitte benutzt wird!!)
  • Beraterin dauerhaft mit Maske (Eigenschutz nicht übersehen)
  • Überlegen könnte man das Angebot eines transparenten Face-Shields. Diese ersetzen im rechtlichen Sinne aber nicht die Maskenpflicht! Der Bereich „Maske abnehmen“ ist etwas schwammig (siehe Video) Das Kunststoffvisier anbieten und die Kundin entscheiden lassen?
  • Im folgenden Video werden die Vorschriften für die Frisöre erläutert, das kann man recht  gut übertragen ?